Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze und nach Maßgabe unserer jeweiligen Ordnung, nehmen wir die Kinder unabhängig von deren kulturellen Verschiedenheiten, Religionen oder Lebenssituationen auf.
Jeder Betreuungsvereinbarung geht eine sorgsame Überprüfung der Rahmenbedingungen, unter dem Grundsatz des Kindeswohles des einzelnen Kindes und der gesamten Betreuungsgruppe einher.
Aufnahmestruktur
Grundsätzlich ist der unverbindliche Antrag in allen Gruppen möglich. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Betreuung beträgt 9 Monate.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer unverbindlichen Anmeldung, dass wir eine Wartezeit von ca. 12 Monaten haben. Unverbindliche Anmeldungen bereits in der Schwangerschaft sind möglich.
Wir erfüllen für die Stadt Bad Wimpfen als einzige Kleinkindbetreuung den Rechtsanspruch und nehmen in unseren Einrichtungen Frohnhäuser Straße und Landgraben vorrangig Bad Wimpfener Familien auf.
Damit unsere Plätze bei großer Nachfrage gerecht verteilt werden können, bitten wir um einen Nachweis des Arbeitgebers mit Stellenumfang. Diese Bescheinigung fließt in die Priorisierung mit ein!
Die beantragenden Eltern werden umgehend informiert, wenn ein Platz frei wird. Wir erteilen grundsätzlich keine mündlichen Zusagen. Nach einem Kennenlernen und der Überprüfung der Rahmenbedingungen erhalten sie eine schriftliche verbindliche Zusage!
Impfen
Gemäß Verabschiedung des Masernschutzgesetzes durch den Bundestag muss der Impfstatus gegen Masern bei Kleinkindern vor Aufnahme in unserer Einrichtung nachgewiesen werden!
Unabhängig davon legen wir allen Mitgliedern nahe, im Sinne aller unsere Käferle-Kindern, schwangeren Frauen und Geschwisterkindern (unter 1-Jährige), die sich in unseren Einrichtungen aufhalten, ihre Kinder gegen Tetanus, Diphtherie, Masern/Mumps/Röteln zu impfen. Des Weiteren empfehlen wir die Meningokokken-Impfung. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Eltern!